Statuten

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Inhalt

1 Name, Sitz, Zweck und Tätigkeit
2 Mitgliedschaft
3 Organisation und Finanzen
4 Vereinslokal
5 Allgemeine Bestimmungen
6 Inkrafttreten

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Name, Sitz, Zweck und Tätigkeit

1.1 Der Funkerverein Zofingerrunde ist ein einfacher Verein gemäss ZGB mit Sitz in Zofingen. Er bezweckt die Förderung der kameradschaftlichen Beziehungen und gemeinsamen Interessen unter Funkern und Höramateuren aller Konzessionsklassen. Er legt Wert auf sportliche und freundschaftliche Denk- und Verhaltensweise.
1.2 Der Verein will seinen Zweck erreichen, indem er regelmässige und/oder einmalige Anlässe organisiert, die folgende Ziele verfolgen:
1.2.1 Aus- und Weiterbildung seiner Mitglieder sowie interessierter Dritter im Rahmen von Vorträgen, Bastelprojekten und Kursen.
1.2.2 Pflege der Kameradschaft und Geselligkeit.
1.2.3 Amateurfunkbetrieb vom Klublokal und an Field Days.
 

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Mitgliedschaft

2.1 Der Funkerverein Zofingerrunde besteht aus:
2.1.1 Aktivmitgliedern, die im Besitze einer Radio- Sende- oder Empfangskonzession für nicht öffentliche Dienste sind.
2.1.2 Passivmitgliedern, ohne die oben erwähnten Konzessionen, die aber trotzdem am Vereinsgeschehen teilhaben wollen.
2.1.3 Ehrenmitgliedern, die sich um die Bestrebungen des Vereins in hervorragender Weise verdient gemacht haben. Ihre Ernennung erfolgt durch die Generalversammlung auf Vorschlag des Vorstandes.
2.1.4 Gönnermitgliedern, die die Bestrebungen des Vereins fördern wollen, ohne an den Anlässen teilzunehmen.
2.2 Der Übertritt von den Mitgliederklassen Aktiv nach Passiv oder umgekehrt erfolgt automatisch nach Erfüllung der entsprechenden Bedingungen und Meldung an den Vorstand.
2.3 Beitrittsgesuche sind schriftlich an den Vorstand einzureichen.
2.3.1 In den Funkerverein Zofingerrunde können Personen mit vollendetem 15. Altersjahr aufgenommen werden.
2.3.2 Nach einer viermonatigen, provisorischen Mitgliedschaft kann das Neumitglied anlässlich einer GV in den Verein gewählt werden.
2.3.3 Der Vorstand kann zu Handen der GV über die hängigen Eintrittsgesuche Stellung nehmen.
2.4 Austritt aus dem Verein.
2.4.1 Austrittserklärungen sind schriftlich, unter Angabe des Grundes auf Ende des Geschäftsjahres beim Vorstand einzureichen. Diese werden an der GV verlesen. Finanzielle Verpflichtungen sind bis zum Austrittsdatum zu begleichen.
2.4.2 Mitglieder, die das Ansehen des Vereins schädigen oder gegen die Statuten verstossen, können auf Antrag des Vorstandes durch die GV unter Angabe des Grundes aus dem Verein ausgeschlossen werden (Wahlverfahren nach Art. 3.4). Der Ausschluss ist den Betroffenen schriftlich, unter Angabe des Grundes, mitzuteilen.
2.5 Mit dem Austritt oder Ausschluss erlischt jedes Anrecht, sowohl auf Vermögen, als auch auf jede Auszahlung durch den Verein.
2.6 Rechtsansprüche auf privates Eigentum sind beim Austritt oder Ausschluss aus dem Verein dem Vorstand innert 30 Tagen mitzuteilen. Ansonsten kann der Verein darüber verfügen.
 

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Organisation und Finanzen

3.1 Die Organe des Funkervereins Zofingerrunde sind:
  • Der Vorstand (Art. 3.9)
  • Die Generalversammlung (GV Art. 3.8)
3.2 Die Vereinsangelegenheiten werden durch den Vorstand besorgt.
3.3 Der Vorstand oder die Generalversammlung können zur Bearbeitung spezieller Aufgaben Sonderkommissionen bestellen.
3.4 Abstimmungen und Wahlen
3.4.1 Bei Vereinsabstimmungen und Wahlen gilt das Zwei-Drittels-Mehr. Wird bei Vorstandswahlen das Zwei-Drittels-Mehr im 1. Durchgang nicht erreicht, entscheidet im 2. Durchgang das relative Mehr. Die Bestimmungen des Art. 5.4 bleibt vorbehalten.
3.4.2 Die Abstimmungen und Wahlen erfolgen in der Regel durch offene Abstimmung.
3.4.3 Eine geheime Abstimmung oder Wahl erfolgt, wenn dies ein Drittel der Stimmberechtigten beschliesst.
3.4.4 Bei Wahlen wird das Einzelwahlverfahren durchgeführt.
3.5 Das Geschäftsjahr umfasst die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember.
3.6 Die Finanzen des Vereins bestehen aus:
  • Mitgliederbeiträgen
  • Gönnerbeiträgen und Schenkungen
  • Erlösen aus Veranstaltungen
  • Kapitalerträgen
  • Erträgen aus Leistungen des Vereins
3.7 Mitgliederbeiträge
3.7.1 Die Mitgliederbeiträge werden von der Generalversammlung festgesetzt. Sie betragen höchstens Fr. 100.- pro Jahr für sämtliche Mitgliederkategorien.
3.7.2 Die Generalversammlung kann eine Ermässigung des Jahresbeitrages für stimmberechtigte Mitglieder beschliessen, welche im gleichen Haushalt wohnen.
3.7.3 Gönnermitglieder werden als solche anerkannt, wenn sie mindestens den von der GV bestimmten Beitrag entrichten.
3.7.4 Die Jahresbeiträge sind bis spätestens 30. Juni des laufenden Jahres zu begleichen. Nach diesem Datum werden ausstehende Beiträge mittels Nachnahmen eingezogen.
3.7.5 Gönnerbeiträge werden nicht per Nachnahme eingezogen.
3.8 Die Generalversammlung (GV)
3.8.1 Die Vorstandsmitglieder erstatten der jährlichen GV zuhanden der Mitglieder Bericht über ihre Tätigkeit.
3.8.2 Die GV findet innert drei Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres statt.
3.8.3 Die Generalversammlung gilt als beschlussfähig, wenn die Einladungen mit Traktandenliste mindestens 14 Tage zuvor erfolgt sind (Datum des Poststempels).
3.8.4 Die ordentliche GV hat folgende Geschäfte (Reihenfolge bindend) zu behandeln:
  • Präsenzkontrolle
  • Wahl der Stimmenzähler und des Tagespräsidenten
  • Protokoll der letzten GV
  • Jahresberichte der Vorstandsmitglieder
  • Bilanz und Erfolgsrechnung des Kassiers
  • Bericht der Kassenrevisoren
  • Wahl von Neumitgliedern
  • Anträge, falls vorhanden
  • Jahresprogramm
  • Festsetzung der Mitgliederbeiträge
  • Budget
  • Wahl des Vorstandes und der Rechnungsrevisoren
  • Verschiedenes
3.8.5 Der Vorstand kann bei Bedarf noch weitere Traktanden anfügen.
3.8.6 Stimm- und wahlberechtigt sind alle Ehren-, Aktiv- und Passivmitglieder.
3.8.7 Der Vorstand hat das Recht, Anträge, welche nicht mindestens 30 Tage vor der GV beim Vorstand eingereicht worden sind, auf die übernächste GV zu vertagen.
3.8.8 Eine ausserordentliche GV kann durch den Vorstand einberufen werden, oder wenn die Unterschriften eines Fünftels der stimmberechtigten Mitglieder mit der Forderung auf eine ausserordentliche GV beim Vorstand abgegeben werden.
3.9 Der Vorstand
3.9.1 In den Vorstand des Funkervereins Zofingerrunde können nur Ehren-, Aktiv- oder Passivmitglieder für die Dauer eines Geschäftsjahres gewählt werden. Sie üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
3.9.3 Der Vorstand setzt sich aus fünf bis sieben Mitgliedern zusammen. Die Pflichten und Kompetenzen der einzelnen Vorstandsmitglieder sind mit Ausnahme von Präsident, Kassier und Lokalwart nicht dauerhaft definiert, sondern richten sich nach den Aufgaben, welche aus dem Jahresprogramm hervorgehen.
3.9.3.1 Jedes Mitglied des Vorstandes übernimmt Aufgaben, in welchen es das Vereinsleben während der laufenden Amtsperiode prägen kann und soll.
3.9.3.2 Das Amt des Präsidenten wird in der Regel nach jeder Amtsperiode von einem anderen Vorstandsmitglied wahrgenommen. Der Vorstand macht hierzu einen Vorschlag zuhanden der GV.
3.9.3.3 Die Verteilung der Aufgaben auf die einzelnen Vorstandsmitglieder regelt der Vorstand unter sich.
3.9.3.4 Ausgehend vom Jahresprogramm kann und soll der Vorstand neu zusammengesetzt und/oder erweitert werden, so dass die Besetzung optimale Voraussetzungen für die Bewältigung der kommenden Aufgaben schafft.
3.9.3.5 Der Vorstand legt mit der Einladung zur GV ein Konzept vor, worin das Jahresprogramm und eine passende Vorstandsbesetzung (mit vorgängiger Anfrage an alle Kandidaten) enthalten sind.
3.9.3.6 Feste Pflichten und Kompetenzen haben der Präsident, der Kassier und der Lokalwart.
3.9.3.7 Der Präsident
  • überwacht die Einhaltung des Jahresporgrammes und der Termine
  • ist für die Information der Mitglieder verantwortlich
  • beruft Vorstandssitzungen und die GV ein
  • organisiert das Führen sowie das fristgerechte Verteilen von Beschlussprotokollen von Vorstandssitzungen und GV
  • kann Aufgaben an die Vorstandsmitglieder übertragen
  • kann Vorstandsmitglieder von Aufgaben befreien
  • vertritt den Verein gegen aussen
3.9.3.8 Der Kassier
  • führt die Mitgliederkontrolle
  • führt die Vereinskasse
  • überwacht die Kasse des Clublokals
  • zieht die Mitgliederbeiträge ein
  • erstellt Bilanz und Erfolgsrechnung zuhanden der GV
  • führt das Inventar des Vereins
3.9.3.9 Der Lokalwart
  • organisiert und überwacht die Reinigung des Klublokals
  • hat das Recht, Personen, die das Lokal nicht mit der gebotenen Sorgfalt benützen, zur Ordnung anzuhalten
  • besitzt die Vollmacht, Gelder für Haushalt und Verbrauchsartikel einzusetzen
  • Weitere Rechte und Aufgaben können je nach Situation durch den Vorstand, in Absprache mit dem Lokalwart, beschlossen werden.
3.9.4 Die Vorstandswahl wird vom Tagespräsidenten geleitet.
3.9.5 Der Präsident und der Kassier werden von der GV gewählt.
3.9.7 Der Vorstand gilt als beschlussfähig, wenn mindestens vier Vorstandsmitglieder zu einer Vorstandssitzung erschienen sind.
3.9.8 Die verbindliche Unterschrift führt der Präsident kollektiv mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Die Vorstandsmitglieder sind für ihr Ressort im Rahmen des Budgets unterschriftsberechtigt.
3.10 Die Rechnungsrevisoren
3.10.1 Als Rechnungsrevisoren können nur Vereinsmitglieder im Sinne von Art. 3.8.6 für die Dauer eines Geschäftsjahres gewählt werden.
3.10.2 Es amten jeweils zwei Rechnungsrevisoren, von denen der oder die amtsältere Sprecher(in) ist.
3.10.3 Sie prüfen auf Einladung des Kassiers, vor der ordentlichen GV, die Jahresrechnung und erstellen zu Handen der Generalversammlung einen Revisorenbericht.
3.10.4 Rücktrittsgesuche der Rechnungsrevisoren müssen auf Ende des Geschäftsjahres beim Präsidenten eingereicht werden. Die Zurücktretenden bleiben bis zur nächsten GV im Amt.
 

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Vereinslokal

4.1 Der Funkerverein Zofingerrunde unterhält ein Vereinslokal, welches durch einen Lokalwart verwaltet wird.
4.3 Lokalbenützung
4.3.1 Alle stimmberechtigten Mitglieder haben das Recht und die Möglichkeit, das Lokal jederzeit zu benützen.
4.3.2 Jedes Mitglied haftet persönlich für angerichtete Schäden an Gebäuden und Einrichtungen.
4.3.3 Stimmberechtigte Mitglieder können das Lokal beim Lokalwart für persönliche Zwecke reservieren lassen.
4.3.4 Der Vorstand hat das Recht, auf Antrag des Lokalwartes den Verwendungszweck des Lokals zu bestimmen.
4.3.5 Das Lokal darf von Drittpersonen nur in Begleitung von stimmberechtigten Vereinsmitgliedern betreten werden. Diese Mitglieder haften für Schäden, die von den mitgebrachten Drittpersonen angerichtet wurden.
4.3.6 Vereinsaktivitäten haben gegenüber Privatanlässen Vorrang.
4.4 Inventar
4.4.1 Der Vorstand hat der GV jährlich ein Lokalinventar vorzulegen. In diesem muss zwischen vereinseigenem und privatem Material unterschieden werden.
4.4.2 Einsprüche gegen dieses Inventar sind bis 30 Tage nach der GV an den Vorstand zu richten.
4.5 Lokalschlüssel können von stimmberechtigten Mitgliedern beim Präsidenten, nach Unterschrift eines entsprechenden Vertrages, gegen Bezahlung der Selbstkosten bezogen werden.
 

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Allgemeine Bestimmungen

5.1 Als Funkerverein Zofingerrunde darf nur der Präsident oder eine vom Vorstand bestimmte Delegation auftreten.
5.2 Anträge auf Änderung der Statuten können vom Vorstand oder von stimmberechtigten Mitgliedern gestellt werden.
5.3 Sollten Situationen auftreten, über welche in diesen Statuten keine Bestimmungen getroffen wurden, so entscheidet die Generalversammlung.
5.4 Die Auflösung des Vereins kann nur durch eine GV beschlossen werden. Die Auflösung ist nur dann rechtsgültig, wenn 90% der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder ihre Zustimmung gegeben haben.
5.5 Bei der Auflösung beschliesst die GV, wie ein nach der Deckung aller Verbindlichkeiten verbleibender Überschuss und das Vereinsmaterial verwendet werden soll.
5.6 Für die Verpflichtungen des Vereins haftet allein das Vereinsvermögen. Die Mitglieder verpflichten sich lediglich zur Bezahlung des Jahresbeitrages. Die aus der Geschäftsführung entstehenden Kosten des Vorstandes gehen zu Lasten der Vereinskasse.
5.7 Der Verein unterhält die für den Betrieb notwendigen Versicherungen, namentlich eine Haftpflicht-, sowie Sachwertversicherungen für das Vereinslokal und die Einrichtungen.
 

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Inkrafttreten

6.1 Die vorliegenden Statuten treten nach der Genehmigung durch die GV vom 15. März 1986 in Kraft und ersetzen alle vorherigen Statuten und Reglemente, die die Zofingerrunde betrafen.
6.2 Statutenänderungen
  An der GV vom 14. März 1992 wurden wegen der Vergrösserung der Vorstandsmitgliederzahl folgende Artikel angepasst:
  • Art. 3.10.3, 3.10.15, 3.10.16, 4.2 und 4.2.4
  An der GV vom 18. März 1995 wurden die Statuten wie folgt revidiert.
  • gestrichene alte Artikel: 3.3, 3.5.5, 3.10.2, 3.10.6, 3.10.9-16, 3.12, 4.2
  • modifizierte alte Artikel: 1.2, 3.1, 3.5.4, 3.9.4, 3.10.3, 3.10.5, 3.10.8
  An der GV vom 13. März 2004 wurde wegen der Beschränkung der Mitgliederhaftung der folgende Artikel angepasst:
  • Art. 3.7.1
  An der GV vom 12. März 2005 wurden wegen den Aufnahmebedingungen die folgenden Artikel angepasst:
  • Art. 2.3.2 und 3.4.1
Zofingen, 12. März 2005
Der Präsident: sig. Heinz Menz HB9RWF